Corona - Informationen

Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gäste,

die aktuelle Corona-Situation macht uns Allen zu schaffen, deshalb ist Zusammenhalt jetzt besonders wichtig. Wir sagen DANKE für Eure Treue in dieser Zeit.

Vielen Dank! 

Wir arbeiten tatkräftig daran, den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten. Noch viel wichtiger ist uns jedoch die Gesundheit unserer Mitglieder und unserer Gäste. Deshalb bitten wir auch um Verständnis und um die Einhaltung unserer Schutzmaßnahmen.

 

Wir orientieren uns hierbei an folgende Vorgaben:

 

  • Bayrische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
  • 10 Leitplanken des DOSB
  • Handlungsempfehlungen des BLSV 


Wenn sie sich mit Covid19 infiziert haben oder Kontakt zu einer Covid19 Positiven Person hatten, können sie sich über das Online-Formular registrieren!



GEMEINSAM sind WIR stark!!!

Mit sportlichen Grüßen

Euer SV Hammerschmiede



Unsere aktuellen Corona Regeln

Indoor-Sportstätte & Outdoor-Sportstätte
Kinder bis zu ihrem 6. Geburtstag• Kein Nachweis (3G, 3G plus, 2G oder 2G plus) nötig.
Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren• Schüler, die regelmäßigen Schul-Testungen unterliegen, müssen keinen Nachweis erbringen. 
• Nicht-Schüler müssen einen 3GNachweise erbringen.
Erwachsene ab dem 18. Geburtstag• Jeder muss einen 3G-Nachweis erbringen. 
• Schüler, die regelmäßigen Schul-Testungen unterliegen, müssen keinen Nachweis erbringen.
Beschäftigte und Ehrenamtlich Tätige (altersunabhängig)• Jeder muss einen 3G-Nachweis erbringen. 
• Für ungeimpfte/nicht genesene Schüler kann der Test im Rahmen des 3GNachweis durch regelmäßige Schultestungen entfallen.
Zuschauer (altersunabhängig)• Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag können ohne Nachweis zugelassen werden. 
• Maskenpflicht
• Ab 14 Jahren gilt 2G.
• Abstand 1,5 Meter
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (altersunabhängig)• Jene Personen müssen ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original sowie ein negatives Testergebnis vorweisen.
Kontrolle der Nachweise• Der Übungsleiter hat dafür zu sorgen, das sich Teilnehmer und Zuschauer vor dem betreten der Sportstätte mit ihrem dementsprechenden Status und ggf. mit Personalausweis ausweisen.
• Der Zugang muss nicht protokolliert werden
Umkleidekabinen und Duschen• Umkleidekabinen und Duschen können genutzt werden, wobei eine vollumfängliche Maskenpflicht gilt und auch der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden muss. Die Maske darf während des Duschvorgangs abgenommen werden.
Maskenpflicht• Während der Sportausübung muss keine Maske getragen werden. 
• Auf dem gesamten Sportgelände gilt dagegen eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). 
• Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen, beim Duschvorgang selbst besteht unter Einhaltung des Mindestabstands keine Pflicht zum Tragen.
Testnachweis bei UngeimpftenDer negative Testnachweis ist in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen und kann sein:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde
• Anmerkung: Selbsttests unter "Aufsicht", wie im Gesetz geregelt, können in der Praxis so vorgenommen werden, dass eine zweite Person, den Test "beaufsichtigt" und dies im Falle einer Nachweispflicht auch persönlich bestätigen kann. Beispielsweise kann der Selbsttest (Laientest) bei Spieler*innen vor Beginn des Trainings gemacht werden, wenn eine zweite Person (z.B. ein*e Trainer*in) anwesend ist und den Vorgang des Tests begleitet. Selbsttests unter "Aufsicht" müßen dokumentiert werden und 2 Wochen aufgehoben werden. Die Dokumentation sollte das Datum und Uhrzeit sowie Namen des Testenden und des Gestesteten beinhalten und entsprechend der Frist aufbewahrt werden.
Vereinsheim• Das Betreten ist nur mit 3G gestattet.
• Es besteht eine Maskenpflicht, außer am Sitzplatz.
• In der Alm bei Tanz/Discobetrieb 2G plus: Zugang haben doppelt Geimpfte und Genesene mit negativem Test sowie Geboosterte ohne zusätzlichen Test. Eine Maskenpflicht besteht für die Besucher nicht.

Allgemein

Die Erfassung der Vereinsaktivitäten erfolgt digital über unsere App. Den Text für die Erstellung gibt's  hier.

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