Liebe Vereinsmitglieder, liebe Gäste,
die aktuelle Corona-Situation macht uns Allen zu schaffen, deshalb ist Zusammenhalt jetzt besonders wichtig. Wir sagen DANKE für Eure Treue in dieser Zeit.
Vielen Dank!
Wir arbeiten tatkräftig daran, den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten. Noch viel wichtiger ist uns jedoch die Gesundheit unserer Mitglieder und unserer Gäste. Deshalb bitten wir auch um Verständnis und um die Einhaltung unserer Schutzmaßnahmen.
Wir orientieren uns hierbei an folgende Vorgaben:
Wenn sie sich mit Covid19 infiziert haben oder Kontakt zu einer Covid19 Positiven Person hatten, können sie sich über das Online-Formular registrieren!
GEMEINSAM sind WIR stark!!!
Mit sportlichen Grüßen
Euer SV Hammerschmiede
Indoor-Sportstätte & Outdoor-Sportstätte | |
• Nicht-Schüler müssen einen 3GNachweise erbringen. | |
• Schüler, die regelmäßigen Schul-Testungen unterliegen, müssen keinen Nachweis erbringen. | |
• Für ungeimpfte/nicht genesene Schüler kann der Test im Rahmen des 3GNachweis durch regelmäßige Schultestungen entfallen. | |
• Maskenpflicht • Ab 14 Jahren gilt 2G. • Abstand 1,5 Meter | |
• Der Zugang muss nicht protokolliert werden | |
• Auf dem gesamten Sportgelände gilt dagegen eine vollumfängliche Maskenpflicht (FFP2-Maske). • Diese Maskenpflicht gilt auch in Umkleiden oder Toilettenanlagen, beim Duschvorgang selbst besteht unter Einhaltung des Mindestabstands keine Pflicht zum Tragen. | |
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde • PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde • „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde • Anmerkung: Selbsttests unter "Aufsicht", wie im Gesetz geregelt, können in der Praxis so vorgenommen werden, dass eine zweite Person, den Test "beaufsichtigt" und dies im Falle einer Nachweispflicht auch persönlich bestätigen kann. Beispielsweise kann der Selbsttest (Laientest) bei Spieler*innen vor Beginn des Trainings gemacht werden, wenn eine zweite Person (z.B. ein*e Trainer*in) anwesend ist und den Vorgang des Tests begleitet. Selbsttests unter "Aufsicht" müßen dokumentiert werden und 2 Wochen aufgehoben werden. Die Dokumentation sollte das Datum und Uhrzeit sowie Namen des Testenden und des Gestesteten beinhalten und entsprechend der Frist aufbewahrt werden. | |
• Es besteht eine Maskenpflicht, außer am Sitzplatz. • In der Alm bei Tanz/Discobetrieb 2G plus: Zugang haben doppelt Geimpfte und Genesene mit negativem Test sowie Geboosterte ohne zusätzlichen Test. Eine Maskenpflicht besteht für die Besucher nicht. |
Die Erfassung der Vereinsaktivitäten erfolgt digital über unsere App. Den Text für die Erstellung gibt's hier.